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Förderungen

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Geld

Förderungen der Gemeinde

Solaranlagen
€ 40,--/m² (max. € 400,--)
nur 1 Förderung pro Wohnhaus


PV-Anlagen (Änderung ab 1.1.2024)
a) PV-Anlage ohne Speicher:

  • € 200,-- pro kWp (bis 2,5 kWp) = max. € 500,--
  • nur 1 Förderung pro Wohnhaus bzw. Objekt möglich

b) PV-Anlage mit Speicher:

  • € 200,-- pro kWp (bis 2,5 kWp) + € 500,-- für Batteriespeicher = max. € 1.000,--
  • nur 1 Förderung pro Wohnhaus bzw. Objekt möglich
  • KEINE Förderung nur für Batteriespeicher oder Speichernachrüstung

Biomasseheizungen    
€ 500,--

- wenn das Land Stmk. auch fördert
- nur 1 Förderung pro Wohnhaus
- nur für in Österreich zugelassene Kessel

Hinweis:
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Genehmigung der Heizanlage lt. Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren).


Erdwärmeheizungen
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)

b) Erdwärme mit Flächenkollektoren: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)

c) Luftwärmepumpen für Wohnraumheizung: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)


Fernwärmeanschlüsse
€ 420,--


E-Fahrzeuge, mehrspurig (Auto: ausgenommen Hybridfahrzeuge, Lastenfahrräder etc.)
€ 200,-- (Förderzeitraum: bis 31.5.2023, Antragstellung bis spätestens 31.12.2023)


Fahrsicherheitstraining für Pkw
€ 70,--

- innerhalb 1 Jahres nach Führerscheinerwerb
- Nachweis über Familienbeihilfenbezug zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung
- Bestätigung über Ablegung des Fahrsicherheitstraining


Kindergartenfahrtenbeihilfe
€ 130,-- / Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen)


Geburten
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,-- + Kulmlandgutscheine € 50,-- + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln (jeweils pro Kind)


Haus- u. Hofzufahrten  
€ 20,-- / lfm. (max. € 1.000,--)

- für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
- bis zur Garage/Carport
- nur 1 Förderung binnen 25 Jahre


Besamungskostenzuschuss  
a) Rind: € 15,--
b) Schwein: € 8,--


Falltierentsorgung
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten


Schulstartgeld für Erstklassler
Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- / Schulkind

- für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
- mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
- Beantragungszeitraum: August bis November d.J.