Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 kann im Gemeindeamt bis zum 27. Februar 2026 beantragt werden.
Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
Einpersonenhaushalte € 1.661,00
Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00
Die Einkommensnachweise sind vorzulegen!...
















