Wappen mit Schriftzug

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024

Sie sind hier

Ab sofort kann im Gemeindeamt der Marktgemeinde Pischelsdorf am Kulm ein einmaliger Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 340,– beantragt werden. 

Wer ist antragsberechtigt?
• Personen, sowie deren mögliche Mitbewohner*innen, welche seit 1. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet haben
• Keine Wohnunterstützung beziehen
• Die Einkommensgrenze (monatliches Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) folgende Richtwerte nicht übersteigt:

  • für 1-Personen-Haushalte:  € 1.392,–
  • für Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften:  € 2.088,–
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende und im Haushalt lebende Kind:  € 418,–

Die Antragstellung ist bis spätestens 29. Februar 2024 möglich. Vorzulegen sind Nachweise über Einkommen, Einkünfte, Beihilfen, Ausgedinge, Lehrlingsentschädigung, usw. (nicht älter als 6 Monate).