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Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes

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Durch diesen einmaligen Zuschuss des Bundes sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden. Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss erfolgt in zwei Tranchen: 

In der 1. Tranche haben Bezieher*innen des Heizkostenzuschusses 2022/23 sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung erhalten. Die Auszahlung für diesen Bezieher*innenkreis startete bereits am 6. Juni 2023.

In der 2. Tranche sind alle Haushalte mit einem Nettohaushaltseinkommen bis EUR 30.734 anspruchsberechtigt (€ 400 Wohn- und Heizkostenzuschuss). Dieser Personenkreis kann von 7. August 2023 bis 31. Oktober 2023 einen Online-Antrag unter www.soziales.steiermark.at stellen. Haushalte ohne Internetzugang können den Antrag im Gemeindeamt stellen.