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Förderungen der Gemeinde

Solaranlagen

€ 40,--/m² (max. € 400,--) Förderung pro Adresse und Eigentümer

PV-Anlagen

a) PV-Anlage ohne Batteriespeicher:

  • € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) = max. € 500,-- Förderung

  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer

  • Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein

  • Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung

  • fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen (Rechnung oder Bestätigung)

b) PV-Anlage mit Batteriespeicher (mind. 4 kWh):

  • € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) + € 100,-- pro kWh (bis 5 kWh) = max. € 1.000,-- Gesamtförderung

  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer

  • KEINE Förderung für Batteriespeicher ohne vorhandene PV-Anlage

  • Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein

  • Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung

  • fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen (Rechnung oder Bestätigung)

Biomasseheizungen

  • € 500,-- Förderung

  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer

  • nur für in Österreich zugelassene Heizkessel

  • Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein

  • Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung

  • Genehmigung der Heizanlage gemäß Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren)

Erdwärmeheizungen

a) Erdwärme mit Tiefenbohrung oder Flächenkollektoren:

  • € 500,-- Förderung

  • nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp), Errichtung vor max. 10 Jahren

  • Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein

  • Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung

b) Luftwärmepumpen für Wohnraumheizung:

  • € 500,-- Förderung

  • nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp), Errichtung vor max. 10 Jahren

  • Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein

  • Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung

Fernwärmeanschlüsse

€ 420,-- Förderung pro Adresse und Eigentümer

Fahrsicherheitstraining für PKW

  • € 70,-- Förderung

  • innerhalb 1 Jahres nach Führerscheinerwerb

  • Nachweis über Familienbeihilfenbezug zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung

  • Bestätigung über Ablegung des Fahrsicherheitstraining

Kindergartenfahrtenbeihilfe

€ 130,-- Förderung pro Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen)

Geburten

Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,-- + Kulmlandgutscheine € 50,-- + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln (jeweils pro Kind)

Haus- u. Hofzufahrten

  • € 20,-- Förderung pro lfm. (max. € 1.000,--)

  • für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)

  • bis zur Garage/Carport

  • nur 1 Förderung binnen 25 Jahre

Besamungskosten

a) Rind: € 15,-- Zuschuss
b) Schwein: € 8,-- Zuschuss

Falltierentsorgung

bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten

Schulstartgeld für Erstklassler

  • Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- pro Schulkind

  • für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel

  • mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben

  • Beantragungszeitraum: August bis November d.J.