€ 40,--/m² (max. € 400,--) Förderung pro Adresse und Eigentümer
a) PV-Anlage ohne Batteriespeicher:
€ 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) = max. € 500,-- Förderung
nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein
Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung
fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen (Rechnung oder Bestätigung)
b) PV-Anlage mit Batteriespeicher (mind. 4 kWh):
€ 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) + € 100,-- pro kWh (bis 5 kWh) = max. € 1.000,-- Gesamtförderung
nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
KEINE Förderung für Batteriespeicher ohne vorhandene PV-Anlage
Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein
Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung
fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen (Rechnung oder Bestätigung)
€ 500,-- Förderung
nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
nur für in Österreich zugelassene Heizkessel
Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein
Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung
Genehmigung der Heizanlage gemäß Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren)
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung oder Flächenkollektoren:
€ 500,-- Förderung
nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp), Errichtung vor max. 10 Jahren
Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein
Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung
b) Luftwärmepumpen für Wohnraumheizung:
€ 500,-- Förderung
nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp), Errichtung vor max. 10 Jahren
Zahlungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr alt sein
Vorliegen einer (Teil-)Benützungsbewilligung
€ 420,-- Förderung pro Adresse und Eigentümer
€ 70,-- Förderung
innerhalb 1 Jahres nach Führerscheinerwerb
Nachweis über Familienbeihilfenbezug zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung
Bestätigung über Ablegung des Fahrsicherheitstraining
€ 130,-- Förderung pro Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen)
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,-- + Kulmlandgutscheine € 50,-- + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln (jeweils pro Kind)
€ 20,-- Förderung pro lfm. (max. € 1.000,--)
für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
bis zur Garage/Carport
nur 1 Förderung binnen 25 Jahre
a) Rind: € 15,-- Zuschuss
b) Schwein: € 8,-- Zuschuss
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten
Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- pro Schulkind
für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
Beantragungszeitraum: August bis November d.J.