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Heizkostenzuschuss 2025/26 jetzt beantragen!

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Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 kann im Gemeindeamt bis zum 27. Februar 2026 beantragt werden.

 

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalte € 1.661,00
  • Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften € 2.492,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00

Die Einkommensnachweise sind vorzulegen!

Personen, die Wohnunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss!

 

ACHTUNG, es gibt einige Neuerungen:

  • Ein Nachweis über die Heizkosten ist vorzulegen.
  • Anspruch haben Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochenen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet sind.
  • Stichtag für den Hauptwohnsitz ist der 1. September 2025.
  • Nicht-EU-BürgerInnen haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

Auf der Website energieberatung.steiermark.at finden Sie umfassende Informationen rund ums Energiesparen, und Sie können dort auch gleich einen Beratungstermin vereinbaren. Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.