

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 kann im Gemeindeamt bis zum 27. Februar 2026 beantragt werden.
Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
Die Einkommensnachweise sind vorzulegen!
Personen, die Wohnunterstützung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss!
ACHTUNG, es gibt einige Neuerungen:
Auf der Website energieberatung.steiermark.at finden Sie umfassende Informationen rund ums Energiesparen, und Sie können dort auch gleich einen Beratungstermin vereinbaren. Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.