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Förderungen

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Geld

Förderungen der Gemeinde

Solaranlagen
€ 40,--/m² (max. € 400,--) Förderung
nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer


PV-Anlagen (Änderung ab 1.1.2025)
a) PV-Anlage ohne Batteriespeicher:

  • € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) = max. € 500,-- Förderung
  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
  • Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
  • fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen

b) PV-Anlage mit Batteriespeicher (mind. 4 kWh):

  • € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) + € 100,-- pro kWh (bis 5 kWh) = max. € 1.000,-- Gesamtförderung
  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
  • KEINE Förderung für Batteriespeicher ohne vorhandene PV-Anlage
  • Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
  • fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen

Biomasseheizungen (Änderung ab 1.1.2025)    

  • € 500,-- Förderung
  • nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
  • nur für in Österreich zugelassene Heizkessel
  • Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
  • Genehmigung der Heizanlage gemäß Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren)

Erdwärmeheizungen (Änderung ab 1.1.2025)
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung oder Flächenkollektoren:

  • € 500,-- Förderung 
  • nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp)
  • PV-Anlagen-Errichtung vor max. 10 Jahren
  • Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung

b) Luftwärmepumpen für Wohnraumheizung: 

  • € 500,-- Förderung
  • nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp)
  • PV-Anlagen-Errichtung vor max. 10 Jahren
  • Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
  • Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung  

Fernwärmeanschlüsse
€ 420,-- Förderung


Fahrsicherheitstraining für Pkw

  • € 70,-- Förderung
  • innerhalb 1 Jahres nach Führerscheinerwerb
  • Nachweis über Familienbeihilfenbezug zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung
  • Bestätigung über Ablegung des Fahrsicherheitstraining

Kindergartenfahrtenbeihilfe
€ 130,-- Förderung pro Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen)


Geburten
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,-- + Kulmlandgutscheine € 50,-- + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln (jeweils pro Kind)


Haus- u. Hofzufahrten  

  • € 20,-- Förderung pro lfm. (max. € 1.000,--)
  • für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
  • bis zur Garage/Carport
  • nur 1 Förderung binnen 25 Jahre

Besamungskosten  
a) Rind: € 15,-- Zuschuss
b) Schwein: € 8,-- Zuschuss


Falltierentsorgung
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten


Schulstartgeld für Erstklassler

  • Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- pro Schulkind
  • für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
  • mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
  • Beantragungszeitraum: August bis November d.J.