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Förderungen

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Geld

Förderungen der Gemeinde

Solaranlagen
€ 40,--/m² (max. € 400,--)
nur 1 Förderung pro Wohnhaus


PV-Anlagen    
€ 200,--/kWp (max. € 1.000,--)
nur 1 Förderung pro Wohnhaus


Biomasseheizungen    
€ 500,--

- wenn das Land Stmk. auch fördert
- nur 1 Förderung pro Wohnhaus
- nur für in Österreich zugelassene Kessel

Hinweis:
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Genehmigung der Heizanlage lt. Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren).


Erdwärmeheizungen
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)

b) Erdwärme mit Flächenkollektoren: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)

c) Luftwärmepumpen: € 500,--
    Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)


Fernwärmeanschlüsse
€ 420,--


E-Fahrzeuge, mehrspurig (Auto - ausgenommen Hybridfahrzeuge)
€ 200,--


Fahrsicherheitstraining
€ 70,-- (innerhalb 1 Jahres nach Führerschein; Familienbeihilfenbezug)


Kindergartenfahrtenbeihilfe
€ 100,-- / Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen) ab 1.1.2022


Geburten
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,--/Kind + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln


Haus- u. Hofzufahrten  
€ 20,-- / lfm. (max. € 1.000,--)

- für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
- bis zur Garage/Carport
- nur 1 Förderung binnen 25 Jahre


Besamungskostenzuschuss  
a) Rind: € 15,--

b) Schwein: € 8,--


Falltierentsorgung
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten


Schulstartgeld für Erstklassler
Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- / Schulkind

- für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
- mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
- Beantragungszeitraum: Schulbeginn bis Ende November d.J.