Förderungen der Gemeinde
Solaranlagen
€ 40,--/m² (max. € 400,--)
nur 1 Förderung pro Wohnhaus
PV-Anlagen
€ 200,--/kWp (max. € 1.000,--)
nur 1 Förderung pro Wohnhaus
Biomasseheizungen
€ 500,--
- wenn das Land Stmk. auch fördert
- nur 1 Förderung pro Wohnhaus
- nur für in Österreich zugelassene Kessel
Hinweis:
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Genehmigung der Heizanlage lt. Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren).
Erdwärmeheizungen
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung: € 500,--
Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)
b) Erdwärme mit Flächenkollektoren: € 500,--
Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)
c) Luftwärmepumpen: € 500,--
Förderung NUR in Kombination mit einer PV-Anlagenerrichtung (die PV-Anlage wird zusätzlich gefördert)
Fernwärmeanschlüsse
€ 420,--
E-Fahrzeuge, mehrspurig (Auto - ausgenommen Hybridfahrzeuge)
€ 200,--
Fahrsicherheitstraining
€ 70,-- (innerhalb 1 Jahres nach Führerschein; Familienbeihilfenbezug)
Kindergartenfahrtenbeihilfe
€ 100,-- / Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen) ab 1.1.2022
Geburten
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,--/Kind + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln
Haus- u. Hofzufahrten
€ 20,-- / lfm. (max. € 1.000,--)
- für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
- bis zur Garage/Carport
- nur 1 Förderung binnen 25 Jahre
Besamungskostenzuschuss
a) Rind: € 15,--
b) Schwein: € 8,--
Falltierentsorgung
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten
Schulstartgeld für Erstklassler
Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- / Schulkind
- für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
- mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
- Beantragungszeitraum: Schulbeginn bis Ende November d.J.