
Förderungen der Gemeinde
Solaranlagen
€ 40,--/m² (max. € 400,--) Förderung
nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
PV-Anlagen (Änderung ab 1.1.2025)
a) PV-Anlage ohne Batteriespeicher:
- € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) = max. € 500,-- Förderung
- nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
- Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
- fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen
b) PV-Anlage mit Batteriespeicher (mind. 4 kWh):
- € 100,-- pro kWp (bis max. 5 kWp) + € 100,-- pro kWh (bis 5 kWh) = max. € 1.000,-- Gesamtförderung
- nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
- KEINE Förderung für Batteriespeicher ohne vorhandene PV-Anlage
- Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
- fachgerechte Montage durch ein zertifiziertes Unternehmen
Biomasseheizungen (Änderung ab 1.1.2025)
- € 500,-- Förderung
- nur 1 Förderung pro Adresse und Eigentümer
- nur für in Österreich zugelassene Heizkessel
- Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
- Genehmigung der Heizanlage gemäß Stmk. Baugesetz (Anzeigeverfahren)
Erdwärmeheizungen (Änderung ab 1.1.2025)
a) Erdwärme mit Tiefenbohrung oder Flächenkollektoren:
- € 500,-- Förderung
- nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp)
- PV-Anlagen-Errichtung vor max. 10 Jahren
- Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
b) Luftwärmepumpen für Wohnraumheizung:
- € 500,-- Förderung
- nur in Kombination mit einer PV-Anlage (mind. 4 kWp)
- PV-Anlagen-Errichtung vor max. 10 Jahren
- Rechnung darf nicht älter als 3 Jahre sein
- Vorliegen einer (Teil)Benützungsbewilligung
Fernwärmeanschlüsse
€ 420,-- Förderung
Fahrsicherheitstraining für Pkw
- € 70,-- Förderung
- innerhalb 1 Jahres nach Führerscheinerwerb
- Nachweis über Familienbeihilfenbezug zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung
- Bestätigung über Ablegung des Fahrsicherheitstraining
Kindergartenfahrtenbeihilfe
€ 130,-- Förderung pro Kind und Monat (Verrechnung mit Bus-Unternehmen)
Geburten
Baby-Rucksack mit Inhalt im Wert von € 50,-- + Kulmlandgutscheine € 50,-- + 10 Stk. Restmüllsäcke für Windeln (jeweils pro Kind)
Haus- u. Hofzufahrten
- € 20,-- Förderung pro lfm. (max. € 1.000,--)
- für Asphaltierungen und Pflasterungen (keine Förderung von Asphaltspritzdecken)
- bis zur Garage/Carport
- nur 1 Förderung binnen 25 Jahre
Besamungskosten
a) Rind: € 15,-- Zuschuss
b) Schwein: € 8,-- Zuschuss
Falltierentsorgung
bis zur Freigrenze von 1.000 kg pro Jahr trägt die Gemeinde die Kosten
Schulstartgeld für Erstklassler
- Pischelsdorf-Gutscheine im Wert von € 100,-- pro Schulkind
- für Schüler aus der Gemeinde Pischelsdorf im entsprechenden Schulsprengel
- mind. 1 Elternteil muss den Hauptwohnsitz in Pischelsdorf haben
- Beantragungszeitraum: August bis November d.J.